Berufliches Gymnasium Gestaltung: Allgemeine Hochschulreife und Gestaltungstechnische/r Assistent/in
- Eingangsvoraussetzung:
- Mittlerer Schulabschluss (FOR) mit Qualifikation oder im Gymnasium: Versetzung in Klasse 10
- Dauer:
- 3 Jahre und 12 Wochen
- Schulabschluss:
- Allgemeine Hochschulreife
- Beruflicher Abschluss:
- Gestaltungstechnische Assistentin Gestaltungstechnischer Assistent
- Form:
- Vollzeit
Informationen zum Bildungsgang
Der Bildungsgang bietet die Chance, neben der Allgemeinen Hochschulreife einen höherqualifizierenden Berufsabschluss im Bereich Design und Gestaltung zu erlangen.
Der gesamte Gestaltungsprozess von der Ideenfindung bis zur Umsetzung wird im praxisorientierten Unterricht zum Thema. Die Inhalte reichen vom Piktogramm-Entwurf und Icon-Design über die Gestaltung von Logos und Signets bis hin zu komplexen Aufgabenstellungen wie die Entwicklung eines Corporate Designs für Unternehmen oder Organisationen. Dabei ist das Fach Gestaltungstechnik eng mit dem Fach Grafikdesign vernetzt. Die praktische Ausbildung findet größtenteils an PC-Arbeitsplätzen statt, ausgestattet mit moderner Hard- und Software. Neben den technischen und ästhetischen Möglichkeiten werden auch ökonomische Fragestellungen betrachtet. Den Schüler/innen stehen unterschiedliche Werkstätten zur Verfügung: Digitales Fotostudio, Siebdruckwerkstatt und Werbetechnik-Atelier.
In der Jahrgangsstufe 12 muss ein Betriebspraktikum von mindestens vier Wochen absolviert werden.
Voraussetzungen
In den Ausbildungsgang „Berufliches Gymnasium Gestaltung:
Allgemeine Hochschulreife und Gestaltungstechnische/r Assistentn/in“ werden Schüler/innen aufgenommen, die den mittleren Schulabschluss (FOR) mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe bzw. im Gymnasium die Versetzung von Kl. 9 in Kl. 10 erworben haben. Förderlich sind gute Grundkenntnisse bzw. Neigungen in den Kernfächern Gestaltungstechnik, Grafikdesign, Kunst und Englisch. Darüber hinaus sollte für den berufsqualifizierenden Bereich die Motivation bestehen, sich in Praktikumssituationen zu engagieren. Ihre gestalterische Eignung wird gesondert überprüft. Details wie Zeitpunkt und Umfang entnehmen Sie bitte unserer Website.
Abschluss
Innerhalb der dreijährigen Ausbildung werden die Schüler/innen für die Allgemeine Hochschulreife qualifiziert. D.h., nach dem Bestehen des Abiturs können die Schüler und Schülerinnen jedes beliebige Hochschulstudium bzw. jede beliebige Ausbildung aufnehmen.
Der Berufsabschluss nach Landesrecht „Staatlich geprüfte gestaltungstechnische Assistentin bzw. Staatlich geprüfter gestaltungstechnischer Assistent“ befähigt zu einer beruflichen Tätigkeit im Berufsfeld Grafik und Design. Hierbei sind Werbeagenturen, Multimedia-Agenturen, Druckereien und Grafikstudios typische Unternehmen.
Prüfung
Nach drei Jahren findet die Abiturprüfung und der erste Teil der Berufsabschlussprüfung statt.
Die Abiturprüfungen finden verbindlich in den beiden Leistungsfächern Englisch und Gestaltungstechnik statt. Das 3. Prüfungsfach kann aus den Grundkursfächern Deutsch, Mathematik oder Kunst gewählt werden, das 4. Prüfungsfach aus Gesellschaftslehre mit Geschichte oder Religionslehre.
Im direkten Anschluss an die Abiturprüfung erfolgt ein schulisch begleitetes zwölfwöchiges Betriebspraktikum.
Nach dieser Phase (3 Monate oder auch „Jahrgangsstufe 14“) schließt sich der zweite Teil der Berufsabschlussprüfung an. Sie besteht aus zwei schriftlichen Prüfungen in den Fächern Grafik-Design und Wirtschaftslehre sowie der praktischen Prüfung.
Fächer
Die Fächer des berufsbezogenen Lernbereichs sind Gestaltungstechnik und Englisch und in Grundkursen Grafikdesign, Kunst, Chemie, Mathematik, Informatik, Wirtschaftslehre, Spanisch.
Die Fächer des Berufsübergreifenden Lernbereichs sind Deutsch, Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre oder Soziologie, Sport. Im Differenzierungsbereich werden weitere Fächer nach Bedarf und Möglichkeit angeboten.
Kontakt und Beratung
Fragen zum Bildungsgang beantwortet gerne per E-Mail die Koordinatorin des Beruflichen Gymnasiums Gestaltung Christiane Wegener.