Zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen, Fachrichtung Kinderpflege
- Eingangsvoraussetzung:
- Hauptschulabschluss
- Dauer:
- 2 Jahre
- Berufsabschluss:
- Staatl. geprüfte Kinderpflegerin/Staatl. geprüfter Kinderpfleger einschließlich der Qualifikation zur Kindertagespflege
- Schulabschluss:
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10, mittlerer Schulabschluss (FOR)
- Form:
- Vollzeit
Informationen zum Bildungsgang
Zielstrebige Schülerinnen und Schüler erwerben in diesem zweijährigen Bildungsgang den bundesweit anerkannten Berufsabschluss zur staatl. geprüften Kinderpflegerin / zum staatl. geprüften Kinderpfleger. Wesentliche Voraussetzungen sind hohes Verantwortungsbewusstsein und eine sehr gute Zuverlässigkeit. Während der Ausbildung müssen die Schülerinnen und Schüler insgesamt 16 Wochen Praktika in Tageseinrichtungen für Kinder sowie in Einrichtungen der Kindertagespflege in Blockform durchlaufen. Hierbei werden pädagogische, hauswirtschaftliche und pflegerische Fachkenntnisse vermittelt. Nach erfolgreichem Berufs- und mittleren Schulabschluss (FOR) eröffnen sich weitere Qualifizierungsmöglichkeiten und Berufsperspektiven wie z.B. Erzieher/in oder Fachhochschulreife. Letzteres ist nur sinnvoll bei guten oder sehr guten Leistungen.
Voraussetzungen
Erfüllung der 10-jährigen Vollzeitschulpflicht, mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Schulabschluss. Ein erweitertes Führungszeugnis muss vor Beginn der Ausbildung vorgelegt werden
Abschluss
Mit erfolgreicher Berufabschlussprüfung wird auch der mittlere Schulabschluss (FOR) ermöglicht. Für den Berufsabschluss müssen die praktischen Leistungen in den Fächern „Sozialpädagogik“ und „Gesundheitsförderung und Pflege“ mindestens ausreichend sein. Der Berufsabschluss berechtigt dazu, bei den örtlichen Jugendämtern eine Kindertagespflegeerlaubnis zu beantragen und ggf. als Kindertagespflegeperson selbständig oder in Anstellung zu arbeiten. Für den mittleren Schulabschluss darf höchstens eine Leistung in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder Englisch nicht ausreichend sein. Im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen in diesen Fächern können zu einem Qualifizierungsvermerk führen, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt.
Prüfung
Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und evtl. mündlichen Berufsabschlussrüfung nach zwei Jahren ab.
Fächer
Berufsbezogener Lernbereich:
Sozialpädagogik
Gesundheitsförderung und Pflege
Arbeitsorganisation und Recht
Mathematik
Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation
Religionslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich:
Schwerpunkte aus dem Bereich Gestaltung/Musik/Theater
Kontakt und Beratung
Fragen zum Bildungsgang beantwortet gerne per E-Mail der Bildungsgangleiter Bernd Mazur.