Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen, Fachrichtung Kinderpflege
- Eingangsvoraussetzung:
- Erster Schulabschluss
- Dauer:
- 2 Jahre
- Berufsabschluss:
- Staatl. geprüfte Kinderpflegerin / Staatl. geprüfter Kinderpfleger einschließlich der Grundqualifikation zur Kindertagespflege
- Schulabschluss:
- Erweiterter Erster Schulabschluss (HS 10), mittlerer Schulabschluss (FOR)
- Form:
- Vollzeit oder praxisintegrierte Form
Informationen zum Bildungsgang
Zielstrebige Schüler:innen erwerben in diesem zweijährigen Bildungsgang den bundesweit anerkannten Berufsabschluss zur staatl. geprüften Kinderpflegerin / zum staatl. geprüften Kinderpfleger. Wesentliche Voraussetzungen sind hohes Verantwortungsbewusstsein und eine sehr gute Zuverlässigkeit. Während der Ausbildung müssen die Schülerinnen und Schüler insgesamt 16 Wochen Praktika in Tageseinrichtungen für Kinder in Blockform durchlaufen. Hierbei werden pädagogische, hauswirtschaftliche und pflegerische Fachkenntnisse vermittelt.
In der praxisintegrierten Form sind die Schüler:innen in der Unterstufe drei Tage in der Schule (Theorie) und an zwei Tagen in der Praxiseinrichtungen und in der Oberstufe zwei Tage in der Schule (Theorie) und drei Tage in den Praxiseinrichtungen. Die Praxis erfolgt parallel mit entsprechender Bezahlung, in der Regel ca. 1100 und 1200 Euro brutto, durch den Arbeitgeber.Die Praxisstelle muss sicherstellen, dass der Einsatz in den Altersstufen 0 bis 3 Jahren sowie in den Altersstufen 3 bis 6 Jahren gewährleistet ist. Die Schultage sind voraussichtlich Mittwoch-Freitag im ersten Schuljahr und Donnerstag-Freitag im zweiten Schuljahr.
Nach erfolgreichem Berufs- und mittleren Schulabschluss (FOR) eröffnen sich weitere Qualifizierungsmöglichkeiten und Berufsperspektiven wie z.B. Erzieher/in oder Erwerb der (Fach-)Hochschulreife. Letzteres ist nur sinnvoll bei guten oder sehr guten Leistungen.
Voraussetzungen
Erfüllung der 10-jährigen Vollzeitschulpflicht, mindestens Erster Schulabschluss oder gleichwertiger Schulabschluss. Ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis muss vor Beginn der Ausbildung vorgelegt werden
Abschluss
Mit erfolgreicher Berufabschlussprüfung wird auch der Mittlere Schulabschluss (FOR mit/ohne Q-Vermerk) ermöglicht. Für den Berufsabschluss müssen die praktischen Leistungen in den Fächern „Sozialpädagogik“ und „Gesundheitsförderung und Pflege“ mindestens ausreichend sein. Der Berufsabschluss berechtigt dazu, bei den örtlichen Jugendämtern eine Kindertagespflegeerlaubnis zu beantragen und ggf. als Kindertagespflegeperson selbständig oder in Anstellung zu arbeiten. Für den mittleren Schulabschluss darf höchstens eine Leistung in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder Englisch nicht ausreichend sein. Im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen in diesen Fächern können zu einem Qualifizierungsvermerk führen, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt.
Prüfung
Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen Berufsabschlussprüfung nach zwei Jahren ab. Die Berufsabschlussprüfung besteht aus zwei schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und kann im Bedarfsfall durch mündliche Prüfungen ergänzt werden.
Fächer
Berufsbezogener Lernbereich:
- Sozialpädagogik
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich:
- Gestalterisch-ästhetische Erziehung und Musik-/Theaterpädagogik (VZ-Ausbildung)
- Glück (in der PIA-Ausbildung)
Kontakt und Beratung
Fragen zur vollzeitschulischen Ausbildungsform beantwortet gerne per E-Mail der Bildungsgangleiter Bernd Mazur. Bei Fragen zur praxisintegrierten Ausbildungsform wenden Sie sich gerne per E-Mail an die komm. Bildungsgangleitung Lisa Kuhle.